2008-08-14

Rechthaben und Dialog

Jedem, dem am Rechthaben in seinen eigenen Angelegenheiten oder in denen seines Vereins liegt, vergönne ich's mit gleichmütigem Respekt. Tritt er aber vor sein Vereinshaus auf den Marktplatz hinaus, sollte sich der Rechthaber vom Schwenken seiner Fahne und vom Herzeigen seiner Positionspapiere nichts Wesentliches versprechen; da muss er mit anderen Schwenkern anderer Fahnen rechnen - und mit Ärgerem: mit Rednern, die, ohne mit einer Fahne bewaffnet zu sein, vorschlagen, die öffentlichen Phänomene, Divergenzen und Konkurrenzen nicht wie auf Wahlveranstaltungen oder wie in fraktionszwangsgelähmten Parlamentsdebatten anzugehen, sondern in offenem und freiem Auftreten, das
* deutlich macht, von welchen Voraussetzungen es bestimmt ist, aber respektiert, dass diese Voraussetzungen nicht bestimmend sein müssen für andere, und das
* hinreichend nüchtern (daher ohne Fahne) ist und, wenn es auf sachliches Verständnis (nicht unbedingt auf Verständigung) ankommt, für die Dauer der Begegnung im Raum sogar die eigene Raumkapsel verlässt -: so distanziert vom eigenen Credo, braucht man ja seine Versorgungsschläuche keinesfalls zu kappen.
Wem solche Ausflüge zu waghalsig erscheinen oder wer darin Verrat an der Heimat wittert, dem sei der Friede vergönnt, den er hat, wenn er sich hinter seinem Ofen den Grundsatzpapieren der Partei seiner Wahl widmet:

Beatus ille homo
Qui sedet in sua domo
Et sedet post fornacem
Et habet bonam pacem!

[Joseph von Eichendorff, 1820/21]

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen